Berufshaftpflichtversicherung
für Human- und Zahnmediziner
für Human- und Zahnmediziner
In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg von Schadenersatzleistungen im Bereich der Arzthaftpflicht zu verzeichnen.
Die Ursache dafür liegt an überdurchschnittlich gestiegenen Pflegekosten, Verdienstausfallansprüchen, patientenfreundlicheren Rechtsprechung, großzügigeren Schmerzensgeldregelungen sowie der vermehrten Durchsetzung von Regressansprüchen der Sozialversicherungsträger. Auch durch das Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes wird es für den Patienten einfacher, gegen einen vermeintlichen Behandlungsfehler vorzugehen.
Als Arzt haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit stets mit dem wertvollsten Gut, nämlich dem menschlichen Leben zu tun. Trotz größter Sorgfalt kann jedem dabei ein Fehler unterlaufen – auch Ihnen. Und Sie tragen nicht nur die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln, sondern auch für das Ihres Helferteams. In einem Anspruchsfall müssen Sie die Haftung übernehmen und sind gesetzlich verpfllichtet, den zugefügten Schaden zu ersetzen. Auch die Beweispflicht, Ihren Pflichten in Bezug auf Aufklärung und Einwilligung Genüge getan zu haben, obliegt Ihnen als Arzt – dies kann für Sie mit sehr viel Aufwand verbunden sein.
Die D.I.E. ASSURIA AG bietet Ihnen für Ihre Absicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden die passende Berufshaftpflichtversicherung – ein, wenn nicht sogar der wichtigste Schutz für Sie als Arzt überhaupt.
Die Gesellschaft muss:
Das jeweils aktuelle Richterrecht zur Arzthaftung beherrschen
Über kompetente und objektive Juristen verfügen, die einen Sachverhalt kurzfristig rechtlich und medizinisch richtig einschätzen
Berechtigte Schadenersatzansprüche regulieren
Unberechtigte Forderungen sensibel und nachvollziehbar zurückweisen
Gerichtliche Streitigkeiten als ultima ratio ansehen
Sich bei Bedarf um Rehabilitationsmaßnahmen bemühen
medizinisches und sonstiges Hilfspersonal
Assistenzzahnärzte in Weiterbildung
Bei der Auswahl einer Berufshaftpflichtversicherung spielt auch die Höhe der zu vereinbarenden Deckungssummen eine ganz entscheidende Rolle. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Schadenentwicklung insgesamt, empfehlen wir Ihnen, eine Mindestdeckungssumme von 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden.
5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden
mind. 200.000 € für Vermögensschäden
2-fach maximiert im Versicherungsjahr
Gemeinschaftspraxis / Praxisgemeinschaft – 20% Beitragsnachlass, wenn mindestens zwei Ärzte einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft bei der D.I.E. Assuria AG (bei gleichem Versicherer) berufshaftpflichtversichert sind.
20% Beitragsnachlass im ersten Versicherungsjahr für Ärzte, die sich zum ersten Mal in einer freien Praxis niederlassen.